Das Gebiet, das gemäß der Mitteilung des Ministers für Unternehmertum und Technologie vom 29.08.2018 (Journal of Laws von 2018, Punkt 1698) in die Zuständigkeit der SSEZ fällt, umfasst 16 Poviaten, die sich in drei Woiwodschaften befinden: Pommersche (5 Poviaten) und 1 Stadt mit Poviat-Status), Westpommern (8 Poviats und 1 Stadt mit Poviat-Status) und Großpolen (1 Poviat).
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Karte des Gebiets innerhalb der Sonderwirtschaftszone Słupsk und ihrer Unterzonen |
Ein Teil des Gebiets fällt unter den Status der Sonderwirtschaftszone Słupsk und bildet bis zum 31. Dezember 2026 sogenannte Unterzonen. Sie umfassen eine Gesamtfläche von 910 ha und befinden sich in folgenden Städten: Darłowo, Koszalin, Lębork, Słupsk, Szczecinek, Ustka, Wałcz und Gemeinden: Biesiekierz, Czarne, Debrzno, Kalisz Pomorski, Karlino, Polanów, Słupsk und Tychowo. In diesen Städten und Gemeinden gibt es 18 Unterzonen der SWZ Słupsk, die sich in dem Gebiet befinden, für das der SWZ-Administrator zuständig ist. Durch die Investition in die oben genannten Unterzonen kann ein Unternehmen eine Entscheidung über die Unterstützung mit der längsten Gültigkeitsdauer, d. H. 15 Jahren, erhalten.
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